Gesprochene Sprachen
Anglais
Akzeptiert pro deo / Rechtsbeistand
Nein
Anwalt verifiziert
Ja
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Nein
Anwalt verifiziert
Ja
Peter Blake-Turner ist der Hauptpartner und ein sehr erfahrener Anwalt in verschiedenen Rechtsbereichen.Peter hat viele Mandanten vor dem Berufungsgericht zum Erfolg geführt, von Wallersteiner gegen Moir im Jahr 1974, das sich mit der Aufhebung des Unternehmervorhangs befasste, bis hin zu Clegg gegen Andersson im Jahr 2003, das den Zeitpunkt festlegte, an dem ein Käufer von mangelhaften Produkten diese ablehnen konnte, und Beaumont und O'Neill gegen Ferrer im Jahr 2016, als das Berufungsgericht bestätigte, dass Kläger, die durch ihre eigenen kriminellen Aktivitäten geschädigt wurden, keine Schadensersatzansprüche geltend machen konnten.Neben der Streitbeilegung verfügt Peter Blake-Turner über umfangreiche Erfahrungen im Unternehmens- und Handelsrecht in folgenden Bereichen:Fusionen und ÜbernahmenUnternehmensfinanzierungTransaktionen im Zusammenhang mit InsolvenzRestrukturierungenRisikokapitalinvestitionenPeter ist kürzlich als Vorsitzender eines kleinen Versicherungsunternehmens und Direktor eines Lloyd's-Brokerage-Unternehmens in den Ruhestand gegangen, bleibt jedoch von der PRA und der FCA zugelassen und hat kürzlich eine Position als nicht-exekutiver Direktor in einem spezialisierten Brokerage-Unternehmen in der City angenommen. Peter behält ein starkes Interesse am Finanzdienstleistungsmarkt und hat das Finanzdienstleistungsgesetz für ein kleines Königreich im Himalaya verfasst.Peter arbeitet aus dem Herzen von London, in der Fenchurch Street, und seine jüngsten Arbeiten umfassen auch hochrangige Beratungen für den Vorstand eines internationalen Privatunternehmens, insbesondere die Vertretung der Mehrheitsaktionäre dieses Unternehmens.
Die Adresse des Anwalts Peter BLAKE TURNER ist:
Der Anwalt Peter BLAKE TURNER spricht