Hilmar Hoch, Jahrgang 1958, praktiziert seit rund 30 Jahren als liechtensteinischer Rechtsanwalt. Mit Anwaltszulassungen in Liechtenstein und New York berät Hilmar Hoch einheimische und internationale Klienten mit den Schwerpunkten Gesellschafts- und Vertragsrecht, Verwaltungs- und Verfassungsrecht. Hilmar Hoch ist auch Präsident des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein (Verfassungsgericht). Er publiziert regelmässig, primär im Bereich des Verfassungsrechts.