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Malais

Akzeptiert pro deo / Rechtsbeistand

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Verifizierter Anwalt

Ja

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Bau- und Baurecht Streitbeilegung

Präsentation

Michael Koh leitet das Baurechtsteam bei MahWengKwai & Associates, das Mandanten bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Bauverträgen, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie Prozess- und Schiedsverfahren im Bauwesen berät und vertritt.Michael studierte Jura an der University of Leeds und ist Mitglied der Honourable Society of the Middle Temple. Er wurde 2011 als Anwalt in England und 2013 als Anwalt in Malaysia zugelassen.Michael interessiert sich vor allem für und hat Erfahrung mit der Beilegung von Baustreitigkeiten. Er vertritt Bauträger, Bauunternehmer, Berater und Eigentümer bei Baustreitigkeiten in den folgenden Bereichen:Zahlungs- und LeistungsstreitigkeitenVerzögerung und FristverlängerungFehlerhafte Verarbeitung und MaterialproblemeVertragsansprüche und KündigungCompliance und regulatorische FragenBaugerichtsverfahren (CIPAA) und SchiedsverfahrenMichael ist Mitglied der Society of Construction Law, Malaysia und des Malaysian Institute Of Arbitrators.Bisherige Karriere2024 Partner, MahWengKwai & Associates2023 Senior Associate, MahWengKwai & Associates2020 Associate, Zul Rafique & Partner2013 Associate, Azman Davidson & Co2012 Schüler bei Kanzlei Azman Davidson & CoBildungserfolge2013 Zulassung als Anwalt in Malaysia2011 Zulassung als Anwalt in England2011 Ausbildungskurs für Rechtsanwälte, Nottingham Trent University2010 Bachelor of Laws (Hons), Universität LeedsProzesserfahrung – HighlightsBaustreitigkeitenErfolgreich erwirkte man in einem Schiedsverfahren eine Entschädigung von 10 Millionen RM für einen Subunternehmer. Der Streit entstand aus maßgeschneiderten Subunternehmerarbeiten, bei denen es um die Verlegung von Versorgungskabeln ging. Der Kunde versuchte, in einem Schiedsverfahren fast 10 Millionen RM zurückzufordern, nachdem der Hauptauftragnehmer seine Arbeiten unterzertifiziert hatte und versuchte, pauschalierte Schadensersatzzahlungen (LAD) durchzusetzen. Im Mittelpunkt des Streits standen Probleme, die sich aus Verzögerungen und Zertifizierungen ergaben. Es wurde erfolgreich argumentiert, dass die Zeit „unbegrenzt“ war, was bedeutete, dass LAD nicht anwendbar war. Darüber hinaus hatte der Hauptauftragnehmer die ursprünglichen Vertragsarbeiten erheblich reduziert, wodurch der LAD-Satz unangemessen war. In Bezug auf die Zertifizierung wurde erfolgreich argumentiert, dass der Hauptauftragnehmer nicht argumentieren konnte, dass die Arbeiten nicht vom Auftraggeber zertifiziert wurden, da es gemeinsame Inspektionen gab, die von Vertretern der Parteien unterzeichnet wurden.Erfolgreiche Verteidigung eines Kunden gegen einen Schiedsspruch in Höhe von fast 13 Millionen RM. Dieser bezog sich auf den Bau von Containerkränen am Kai. Der Kunde wurde mit einem Anspruch konfrontiert, der ihm die Verantwortung für die Verzögerung der Arbeiten vorwarf und ihm die Übernahme der mit diesen Verzögerungen verbundenen Mehrkosten vorsah. Dieser Anspruch wurde effektiv widerlegt, indem nachgewiesen wurde, dass es keine Vereinbarung gab, in der der Kunde zustimmte, dass er die Ursache für die Verzögerung war oder diese Kosten zu übernehmen.Unterstützung bei einem Schiedsverfahren in einem Öl- und Gasstreit mit einem Schiedsspruch von 30 Millionen RM. Es ging um Ventile auf einer Ölplattform. Es stellte sich heraus, dass die Ventile keine Originale waren, da die Hersteller bestätigen konnten, dass sie sie nicht hergestellt hatten. Das Schiedsgericht sprach dem Kunden die Kosten für den Austausch aller Ventile zu.Erfolgreiche Unterstützung eines Kunden bei der Aushandlung einer Einigung während des Schiedsverfahrens und Reduzierung des geforderten Betrags um fast 20 Millionen RM. Die Arbeiten betrafen den Bau der Infrastruktur rund um ein ikonisches Kongresszentrum. Der Vertrag basierte auf dem Standardvertragsformular von PWD. Der Anspruch des Subunternehmers drehte sich um Ansprüche wegen unzureichender Zertifizierung. Der Gegenanspruch des Kunden, des Hauptauftragnehmers, drehte sich um LAD sowie einen Streit über die Menge der geleisteten Arbeit. Die Reduzierung des Anspruchsbetrags während der Verhandlungen war teilweise auf das Kreuzverhör zurückzuführen, das ergab, dass die vom Subunternehmer herangezogenen Dokumente ebenfalls zeigten, dass der Anspruchsbetrag niedriger war als der, den der Subunternehmer forderte.Erfolgreicher Widerstand gegen eine einstweilige Verfügung zur Leistungsgarantie im Wert von 10 Millionen RM. Ein Streit über den Bau eines mehrere Millionen schweren gemischten Bauvorhabens entstand, als die Leistungsgarantie gemäß dem Standardvertrag PAM 2006 in Anspruch genommen wurde. Eine einstweilige Verfügung gegen einen Bauträger, den Kunden, war nach der Anhörung nur von kurzer Dauer. Dieses Ergebnis wurde durch das wirksame Argument erreicht, dass der Auftraggeber berechtigte Gründe hatte, eine Leistungsgarantie in Anspruch zu nehmen, da der Hauptauftragnehmer kein unzulässiges Verhalten des Auftraggebers nachweisen konnte. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Hauptauftragnehmer bei der ursprünglichen Beschaffung der einstweiligen Verfügung wichtige Informationen absichtlich ausgelassen hatte.Erfolgreiche Verteidigung eines Unternehmens vor Gericht gegen Vorwürfe von Vertragsbruch und/oder Betrug. Es handelte sich um einen Streitfall mit einem Subunternehmer, der mit Klempnerarbeiten für ein Einkaufszentrum beauftragt war. Die Klage wurde entschieden abgewiesen, nachdem erfolgreich nachgewiesen werden konnte, dass die Klage verfrüht war und dass es keine Grundlage oder Basis gab, um eine Klage gegen das Unternehmen wegen Betrugs zu erheben.Sonstige ProzesserfahrungErfolgreiche Wiedererlangung von Eigentum von Mietern (sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen), die ihr Eigentum „überlassen“ hatten.Eine „Schiffsfestnahme“ wurde erfolgreich durchgeführt.Schuldeneintreibung, Zwangsvollstreckung und Liquidationsverfahren.Arbeitsrechtliche Streitigkeiten wie ungerechtfertigte Kündigung und Entlassung. Gemeldete FälleKebabangan Petroleum Operating Company Sdn Bhd gegen Malaysia Marine and Heavy Engineering Sdn Bhd und ein weiterer Fall [2023] MLJU 1995Eversendai Constructions (M) Sdn Bhd gegen Samsung C&T Corporation UEM Construction JV Sdn Bhd [2023] MLJU 2025Prinsptek (M) Sdn Bhd gegen Naza TTDI Sentralis Sdn Bhd (früher bekannt als Ikhlas Murni Sdn Bhd) [2020] MLJU 2426Adam Primus Varghese bin Abdullah gegen Wee Loke Choon & Ors und eine weitere Berufung [2019] 3 MLJ 402PWC Corporation Sdn Bhd gegen Ireka Engineering & Construction Sdn Bhd [2018] MLJU 812Vy Plumbing Construction Sdn Bhd gegen Pembinaan Legenda Unggul Sdn Bhd & ORS [2017] MLJU 1858Ranchan Heavy Engineering Sdn Bhd gegen Pelabuhan Tanjung Pelepas Sdn Bhd [2016] MLJU 1182Vortragsverpflichtungen„Anerkennung von pauschalierten Schadensersatzzahlungen (LAD) im Bauvertrag“ Konferenz zum malaysischen Immobilienrecht (Oktober 2023)„Durchsetzung einer Adjudikationsentscheidung: Direktzahlung vom Auftraggeber“ MWKA-Online-Vortrag (September 2023)Bewertungen & Erfahrungsberichte„Wir freuen uns unglaublich, unsere Erfahrungen mit MahWengKwai & Associates teilen zu können. Ihr Fachwissen und ihr Engagement waren ausschlaggebend für die Erzielung einer für uns günstigen Schiedsgerichtsentscheidung. Herr Michael Koh und Frau Noelle Au Yong zeigten außergewöhnliche Professionalität und ein tiefes Verständnis für unseren Fall. Während des gesamten Verfahrens versorgten sie uns regelmäßig mit Updates, hielten uns auf dem Laufenden und waren zuversichtlich, unseren Fall zu bearbeiten. Ihre Reaktionsfähigkeit und Bereitschaft, unsere Bedenken umgehend zu berücksichtigen, machten einen erheblichen Unterschied. Das erfolgreiche Ergebnis, das wir erzielt haben, ist ein Beweis für ihre harte Arbeit und ihr unerschütterliches Engagement für unseren Fall. Wir sind dankbar für ihre hervorragende Vertretung und das positive Ergebnis, das sie in unserem Namen erzielt haben.“ – Tony Lee, SKP Hammers Sdn Bhd

Adresse

Master Anwalt Michael Koh

Niveau 10-1, Tour B, Menara Prima Jalan PJU 1/39, Dataran Prima 47301 Petaling Jaya Selangor, Malaisie

Petaling Jaya, 47301 Malaysia

FAQs

Die Adresse des Anwalts Michael Koh ist:

  • Niveau 10-1, Tour B, Menara Prima Jalan PJU 1/39, Dataran Prima 47301 Petaling Jaya Selangor, Malaisie

Der Anwalt Michael Koh spricht

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